Zehn Fragen

1. Wer sind die Patientinnen und Patienten des bzfo?

Das bzfo betreut jährlich etwa 500 Patientinnen und Patienten aus rund 50 Ländern, in denen sie Folter und Kriegsgewalt ausgesetzt waren. Die Männer, Frauen, Kinder und Jugendlichen kommen unter anderem aus Tschetschenien, der Türkei, dem Iran, dem Kosovo, aus Syrien, dem Libanon, dem Irak, aus Afghanistan oder Guinea. Aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen leiden sie z.B. an chronischen Schmerzzuständen, unkontrollierbaren Erinnerungen, an Schlafstörungen mit Alpträumen, psychosomatischen Beschwerden, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie schweren Depressionen.

2. Wie hilft das bzfo?

Im Behandlungszentrum erhalten Opfer von Folter und Kriegsgewalt allgemeinärztliche, psychiatrische und psychotherapeutische Hilfe. Für Kinder und Jugendliche gibt spezielle psychotherapeutische Hilfsangebote. Grundlage für alle Behandlungen bilden anerkannte Verfahren wie tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Daneben bieten wir Gruppentherapie, Physiotherapie, Musik-, Kunst- und Gestaltungstherapie. Der Interkulturelle Heilgarten, Sport- und Freizeitaktivitäten ergänzen das Behandlungsangebot. Unsere Sozialarbeiter/innen unterstützen bei aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen, informieren zu Deutschkursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Sie vermitteln Kontakt zu Rechtsanwälten, Fachdiensten, Ärzten und Beratungsstellen und helfen bei der alltäglichen Lebensbewältigung.

Das bzfo erstellt daneben auch Stellungnahmen und Fachgutachten für das asylrechtliche Anerkennungsverfahren.

3. Wie ist das bzfo organisiert?

Das bzfo gliedert sich in verschiedene Abteilungen. Die ersten Anlaufstellen für unsere Patientinnen und Patienten sind die ambulanten Abteilungen für Erwachsene sowie für Kinder- und Jugendliche. Bei schwerwiegenden Symptomen können Männer und Frauen in der Tagesklinik des bzfo aufgenommen werden, die mit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité Berlin Campus Mitte kooperiert.

Speziell für weibliche Opfer gibt es im bzfo seit Ende 2007 einen Wohnverbund für Migrantinnen mit einer Therapeutischen Wohngemeinschaft sowie Betreutem Einzelwohnen.

4. Wie kommen die Patientinnen und Patienten zum bzfo?

Viele der Betroffenen erfahren vom bzfo durch andere Menschen, die bei uns bereits Hilfe erhalten haben. Andere Patientinnen und Patienten kommen über Einrichtungen der Flüchtlingshilfe, durch Rechtsanwälte oder werden von ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen an das bzfo vermittelt.

5. Wer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bzfo?

Im bzfo und dem dazugehörigen Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm) arbeiten zur Zeit knapp 60 Fachkräfte aus den Bereichen Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Physiotherapie, Sozialarbeit, sowie Kreativtherapien.

Unterstützt werden Sie in ihrer Arbeit durch die Mitarbeiter/innen unserer Forschungsabteilung, der Verwaltung, dem Fundraising, der Öffentlichkeitsarbeit, der eigenen Bibliothek und durch die auf Honorarbasis arbeitenden Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Daneben engagieren sich Praktikantinnen und Praktikanten sowie Ehrenamtliche für unsere Patientinnen und Patienten.

6. Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz übernehmen die zuständigen Behörden die Behandlungskosten nur zu einem Teil. Einige der Patientinnen und Patienten sind abhängig von ihrem Rechtsstatus auch selbst krankenversichert. Für die meisten der Hilfesuchenden gibt es jedoch keine gesetzlich geregelte Kostenerstattung.

7. Wie finanziert sich das bzfo?

Seine Arbeit finanziert das bzfo zu etwa 50% aus öffentlichen Mitteln der UN (Office of the High Commissioner for Human Rights • OHCHR), des U.S. Departments of State (Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor), der EU (Europäischer Flüchtlingsfond • EFF, Europäischer Integrationsfonds • EIF, Europäischer Sozialfond • ESF), des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Weitere Unterstützer sind das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Stiftungen (Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur, Dr. F. Samimi-Stiftung, Stiftung Musik hilft u.a.), Sponsoren und zahlreiche private Spenderinnen und Spender.

8. Wofür verwendet das bzfo die eingehenden Spenden?

Die meisten Behandlungen nehmen mehr Zeit in Anspruch, als in den Abrechnungsbestimmungen vorgesehen. Dazu kommen die Kosten für das Dolmetschen, die Sozialarbeit und für die unterstützenden, Ressourcen orientierten Kreativtherapien, die wir zum großen Teil aus Spenden finanzieren.

9. Wo ist das bzfo international aktiv?

Das bzfo hat in den letzten Jahren Projekte mit der Ukraine (Kiew) sowie afrikanischen Staaten (Äthiopien, Kenia, Uganda) durchgeführt. Mit finanzieller Unterstützung des U.S. Departments of State (Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor), der EU und des Auswärtigen Amtes entstanden drei Rehabilitationszentren in den nordirakischen Großstädten Kirkuk, Sulaymania und Erbil. Gemeinsam mit dem Kirkuk Center gründete das bzfo 2010 in Chamchamal ein Zentrum zur Behandlung traumatisierter Kinder. Seit Juni 2010 bietet das Halabja Center for Victims of Chemical Attacks mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amtes Hilfe für Opfer der Giftanschläge von 1988. 2012 entsteht ein weiteres Rehabilitationszentrum in der Region Duhok für verfolgte Minderheiten. Von 2008 bis 2010 untersuchte das bzfo in Kooperation mit der Transcultural Psychosocial Organization (TPO) Cambodia die Teilnahme von Opfern am Khmer-Rouge- Tribunal in Kambodscha.

10. Wie engagiert sich das bzfo noch gegen Folter und Kriegsgewalt?

Als eine Institution am Schnittpunkt von Therapie und Menschenrechten sucht das Behandlungszentrum regelmäßigen und intensiven Kontakt zu Verbänden und Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe und zur Einhaltung der Menschenrechte arbeiten.

Das Zentrum selbst ist politisch neutral und nur den Inhalten der UNO- Konvention gegen Folter, der Madrider Erklärung der europäischen Ärzteschaft zur Ächtung ärztlicher Beteiligung an Folter sowie den Konventionen des Europäischen Parlaments zu Menschenrechtsfragen verpflichtet.